SSL- Verschlüsselung ist ein „Muss“!!! In Punkto Datenschutz, Rechtsicherheit aber auch für die Auffindbarkeit…
Die Welt wird digital.
Das eröffnet ständig neue Möglichkeiten für Kommunikation, Marketing, Gedankenaustausch, Netzwerken (neudeutsch: networking), Datenübertragung… aber auch die „dunkle Seite der Macht“ profitiert von dieser Entwicklung.
Neben dem eigenen, freiwilligen Bedürfnis nach Sicherheit (beim eigenen Internetangebot aber auch bei Datenübertragung und „Surfen“ im Internet) steuert auch der Gesetzgeber ständig nach um Anbieter im Internet zu einem Sicherheitsniveau verbindlich zu verpflichten.
Das bedeutet, Sie selbst müssen sich ständig informieren, ob Ihr Internetangebot (egal ob kommerziell oder privat) noch der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Neben der Vermeidung von möglichen Abmahnungen oder Strafen bringt eine aktuelle Internetseite mehr Sicherheit, bessere Ladegeschwindigkeiten und oft Pluspunkte bei der Bewertung in der Suchmaschine.
Bei Fragen berate ich Sie gerne. Hier finden Sie meine Kontaktdaten.
Das könnte neu für Sie sein…
Verschlüsselung bei Datenübertragungen
ist jetzt nicht nur Pflicht für Internetseiten mit Onlineshops! Besitzt Ihre Seite ein Kontaktformular oder ein anderes Formular (Buchungsanfrage, Newsletter Eintragung…)? Dann ist eine SSL-Verschlüsselung laut § 13 Abs. 7 TMG zumindestens für diese Formularseiten zwingend erforderlich!!!
SSL & HTTPS???
Eine SSL-Verschlüsselung kommt heutzutage mit einem „https“- Übertragungsprotokoll einher. Durch Authentifizierung und Verschlüsselung wird eine sichere Kommunikation zwischen Webserver und Internetbrowser gewährleistet. Wer Interesse an mehr technischen Hintergründen hat findet diese hier (ssl) und hier (https).
Ist meine Seite rechtssicher verschlüsselt?
Simple Kontrolle: Eigene Internetseite im Browser aufrufen. Befindet sich vor der Webadresse in der Adresszeile des Browser ein „https://“ (anstatt „http://“) und sehen Sie davor noch ein grünes Sicherheitsschloss- Symbol, dann scheinen Sie auf der sicheren Seite. Bei kostenlosen Internethelfern (wie z.b. „Why no Padlock“) kann man seine komplette Seite überprüfen und bei unsauber verschlüsselten Seiten auch selbst auf Fehlersuche gehen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Was sind die Rechtsfolgen bei Nichtumsetzung?
Der Verstoß gegen § 13 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe a) TMG stellt gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- EUR pro Verstoß geahndet werden kann.
SSL und HTTPS lohnt sich aber (auch ohne rechtliche Notwendigkeit) für jeden…
Die SSL-& Https- Umstellung der eigenen Internetseite wird durch Google mit einigen Pluspunkten im Ranking belohnt. Zum anderen ist damit ein Geschwindigkeits- Boost bei vielen Internetprovidern möglich. Denn: Das Nutzen der modernen HTTP/2- Technologie setzt ein https – Übertragungsprotokoll voraus! Auch „optisch“ zeigt Ihre Seite durch das Sicherheitschlosssymbol Ihren Besuchern, dass sie sich auf einer sicheren Internetpräsenz befinden. Einge Browser wie zB. Google Chrome (bald sind es alle) bewerten schon jetzt Seiten ohne SSL-Verschlüsselung als „unsicher“ in der Adressleiste – das wirkt abschreckend!!!
Das kennen Sie bereits…
Kommerzielle Anbieter
müssen auf ihrer Webseite eine ganze Reihe von Angaben machen. Dazu gehören Impressum, Datenschutzerklärung und je nach Ihrem Business auch AGBs oder Widerrufsbelehrungen. Einen ersten Überblick, was Sie eventuell (oder auch zwingend) benötigen finden Sie auf der Seite von „Anwalt.de“.
Rein private Seiten
unterliegen nicht der Impressumspflicht des Telemediengesetzes. Laut § 5 Abs. 1 TMG sind entsprechenden Pflichtangaben nur dann vorgeschrieben, wenn es sich um „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ handelt. Aber was ist wirklich privat? Unklare Grenzen sorgen für Unsicherheit. Im Zweifelsfall kann ein Impressum auf der eigenen Internetseite nicht schaden.
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