Wichtig nicht nur für die eigene Internetseite!
Weiterführende Links (keine Haftung für Inhalte):
- Datenschutzgrundverordnung – Gesetzestext
- feine Zusammenstellung vom Tourismusverband Rügen
- Checkliste auf „Impulse.de“
- Muster- Datenschutzerklärung auf „Datenschutz.org“
- „Daten noch besser schützen“ auf den Seiten der AHGZ
- Textbausteine anpassen und zusammenfügen (Word-Vorlage der Uni-Münster)
- DS-GVO-konforme Datenschutzerklärung per Klick
- PM- Muster für Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Verpflichtung zum Datenschutz veröffentlicht
- Google-Suche nach „DSGVO“
Am 25. Mai 2018 ist die Europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle verbindlich. Bis dahin müssen die Website aber auch betriebliche Abläufe angepasst bzw. ergänzt werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.
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Änderungen auf der eigenen Website:
Für gewerbliche Internetseiten ist bereits seit längerem eine eigene Datenschutzerklärung notwendig. Dies ist für Deutschland im § 13 Abs. 1 Telemediengesetz geregelt. Die neue, europaweite DSGVO schreibt nun eine ausführlichere Liste an Punkten vor, zu denen die Datenschutzerklärung informieren muss. Für Deutschland tritt zeitgleich auch ein angepasstes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft – davon unabhängig gilt aber auf jeden Fall die europäische Verordnung.
Welche Punkte Sie nun zusätzlich in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen finden Sie hier im Artikel 13 DSGVO.
Achten Sie auch bei privaten Internetseiten, besonders bei Verwendung von Diensten wie Google Analytics, Verknüpfungen mit sozialen Netzwerken aber auch eines Gästebuches, der Kommentarfunktion in einem Blog oder einem Kontaktformular auf eine aktuelle Datenschutzerklärung und das Einhalten dafür vorgeschriebener Rahmenbedingungen!
Datenschutzbehörden verlangen für den zulässigen Einsatz von Google Analytics den Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung. Eine entsprechende Vorlage wird unter http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf von Google angeboten.
https://stefanbohl.de/ist-ihre-internetseite-rechtssicher-ssl-verschluesselung-pruefen
Wichtig beim Einsatz von Kontaktformularen etc.: Die SSL-Verschlüsselung der eigenen Internetseite für sichere Datenübertragungen. Mehr dazu hier:-
Änderungen im betrieblichen Ablauf:
Für Freiberufler, Dienstleister, Vermieter, Arbeitgeber usw. geht es aber je nach Art und Umfang noch weiter. Die wichtigste Änderung: ein fortlaufend zu aktualisierendes Verzeichnis der eigenen Verarbeitungstätigkeit im Bereich personenbezogener Daten (Kunden- UND Mitarbeiterdaten) und ggf. der Benennung der Verantwortlichkeiten bzw. eines „Datenschutzbeauftragten“. Dies ist im Artikel 30 DSGVO geregelt.
Eine gute Checkliste findet man auf der Seite „DSGVO-Checkliste: Das sollte bis 25. Mai 2018 erledigt sein!“ von akademie.de.
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Wie / wo bekomme ich Hilfe:
Ich bin stets bemüht, den rechtlichen Rahmen der Internetseiten meiner Kunden (im Rahmen eines Wartungsvertrages oder nach Beauftragung) aktuell zu halten. Kontaktieren Sie mich also jederzeit, wenn Sie Hilfe brauchen! Dies, sowie auch meine Hinweise hier geschehen stets nach bestem Wissen und Gewissen jedoch unter Haftungsausschluss für die rechtliche Richtigkeit (ich bin kein Jurist). In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, den eigenen Rechtsanwalt für einen Check zu konsultieren.
Links auf der Seite(oder unter dem kleinen Bild) habe ich noch einige hilfreiche Links für weitere Informationen zusammengetragen.
Unterstützenswert::
Für alle die die derzeitigen Abmahnpraktiken kritisieren, bitte unterzeichnet diese, beim Deutschen Bundestag eingereichte, Petition. Es wird Zeit, dass sich die Politik darum kümmert: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html
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